Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und Werkleistungen der Firma Mixtape GmbH, Hamburg
- 1 Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die Firma Mixtape GmbH, im Folgenden Auftraggeber genannt.
(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots bzw. einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.
- 2 Erbringung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag eigenverantwortlich, vollständig und mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter.
(2) Sämtliche Investitionen die nötig sind um den Auftrag durchzuführen (Mitarbeiter, Hardware, Software, etc.) wird der Auftragnehmer selbst auf eigene Rechnung tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Mitarbeiter und Arbeitsmittel einsetzen.
(3) Kann der Auftragnehmer seine Leistung nicht fristgerecht erbringen, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält eine erfolgs- und zeitunabhängige Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, eine Bestellung jederzeit zu stornieren. Das Recht des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits ausgeführte Leistungen bleibt davon unberührt.
(3) Die Vergütung bei Werkleistungen richtet sich nach § 4 Abs. 3.
(4) Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kleingewerbetreibenden, versichert er ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zur Ausweisung von Mehrwertsteuer zu machen.
(5) Alle Zahlungen durch den Auftraggeber erfolgen nur an den Auftragnehmer. Die Abtretung von Forderungen und Ansprüchen gegen den Auftraggeber bedürfen zur Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Aufrechnungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sind nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt oder vom Auftraggeber anerkannt wird.
- 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen
(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB zu erbringen hat, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(2) Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.
(3) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
(4) Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die schriftlich zu vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender Übergabe- und Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen. Vorbehalte bei der Abnahme wegen bekannter Mängel müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.
(5) Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gelten – soweit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen.
- 5 Geheimhaltung
(1) Zur Durchführung der Arbeiten werden dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen über den Auftraggeber und dessen Kunden mitgeteilt. Diese bleiben uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers und dessen Kunden. Eine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom Auftraggeber nicht übernommen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Arbeit stehenden Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Alle überlassenen Unterlagen sind nach Erbringung einer Leistung vom Auftragnehmer unaufgefordert zurückzugeben.
(3) Der Auftragnehmer wird die nötige Sorgfalt walten lassen, dass diese Informationen auch nicht fahrlässig oder zufällig Dritten zugänglich werden.
(4) Die Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
(5) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er auf die Einhaltung des Datenschutzes nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet ist.
(6) Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter und sonstige von ihm eingesetzte Dritte ebenso auf die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.
(7) Bei Verstößen gegen diese Geheimhaltungspflicht zahlt der Auftragnehmer ohne Nachweis eines Schadenseintritts durch den Auftraggeber eine Konventionalstrafe von maximal 5.000,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes ist nicht ausgeschlossen. Für Schadensereignisse, die durch den Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer zum Schadensausgleich heranziehen.
- 6 Veröffentlichung von Bildmaterial und Weitergabe von Daten
(1) Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit aufgenommenen Fotos in Form von Online-Berichten, Veranstaltungsrückblicken oder auch Bildergalerien einverstanden und tritt alle Rechte der Verwertung der Fotos an den Auftraggeber unwiderruflich ab.
(2) Der Auftragnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der konkreten Bestellung bzw. des konkreten Angebots an den Kunden des Auftraggebers.
- 7 Loyalitätsverpflichtung
(1) Durch seine anderweitige Tätigkeit des Auftragnehmers darf die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigt werden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Beendigung seiner Tätigkeit für den Auftraggeber in den nachfolgenden 12 Monaten nicht direkt oder über Dritte für Kunden des Auftraggebers tätig zu werden. Der Auftragnehmer legt auch seinen Mitarbeitern und Subunternehmern diese Verpflichtung auf.
(3) Für jeden Verstoß gegen die oben bezeichneten vom Auftragnehmer übernommenen Verpflichtungen unterwirft sich der Auftragnehmer einer angemessenen Konventionalstrafe von mindestens 3.000,00 EUR. Weitergehende Schadensansprüche behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
- 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, das Dritte nicht Einsicht nehmen können.
(2) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Gegenstände sind auf Anforderung bzw. nach Beendigung der Tätigkeit unverzüglich an die Auftraggeberin zurückzugeben.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an den unter Abs. 1 genannten Unterlagen und Gegenständen ein Zurückhaltungsrecht auszuüben. Der Auftraggeber behält sich bei Verletzung der Sorgfaltspflicht das Recht auf Schadensersatz vor.
- 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter bei vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem Verhalten für alle beim Auftraggeber oder dessen Kunden entstehenden Schäden und etwaigen Folgeschäden in vollem Umfang.
- 10 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.
- 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen sowohl dieser AGB als auch der Inhalte der Bestellung bedürfen der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(2) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.
(3) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Essen.
Stand 12/2017